Startseite Startseite2 Leistungen Karosserie Unfallinstandsetzung Autoglas Ausbeulen ohne Lackieren Oldtimer Lack Reparaturlackierung Nutzfahrzeuglackierung Industrielackierung Spot Repair Design Lackierungen Motorrad Lackierung Komplettfolierungen Beschriftung/Design Glasfolien/Scheibentönung Lackversiegelung Aktuelles Sternenmaler Cars Color for life Über uns Team Ausstattung Referenzen Empfehlungen Presse / Print Galerie Service Gästebuch Kontakt Impressum ISO GVO Neue Seite 69 GVOSie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt –Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug in die auch Werkstatt des Vertrauens (1).Wenn Sie ein Neufahrzeug oder ein neueres Fahrzeug beim Händler gekauft haben, stand oft derHinweis im Serviceheft „nur in Vertragswerkstatt zu warten, um Garantie nicht zu verlieren“. Damit istseit dem 1. Juni 2010 offiziell Schluss.Der Monopolstellung der Automobilhersteller setzt die EU-Kommission einen Riegel vor. Um denWettbewerb aufrecht zu erhalten, stärken die Brüsseler die Rolle der freien Werkstätten, die teilweiseausgeschlossen wurden und die Neuwagen vorbeifahren lassen mussten. Die neueGruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde vor allem zum Schutz der Autofahrer und zu unser allerSicherheit erstellt. Denn immer mehr Autofahrer lassen ihr Fahrzeug unregelmäßig warten. LautBerechnungen und Hochrechnungen des ACE Auto Clubs aufgrund der 25,5 Mio.Hauptuntersuchungen fahren heute mehr als 8 Mio. Autos in Deutschland mit Mängeln aufDeutschlands Straßen. All diese Mängel verhinderten die erfolgreiche Vorführung bei derHauptuntersuchung. Mehr als 30.000 Fahrzeuge müssten sogar aufgrund des schlechten Zustandsaus dem Verkehr gezogen werden.Dass heute der Autofahrer seltener zum Fahrzeug-Check vorfährt, steht sicherlich im Zusammenhangmit der Explosion der Kosten für das Auto. Der Autofahrer muss für sein Auto heute schon bis zu 40 %der Anschaffungskosten für Reparatur- und Wartungskosten bezahlen. Damit die Reparaturen billigerwerden, hat die EU-Kommission die Regeln gelockert. Den Kfz-Herstellern ist es damit nicht mehrmöglich, die Gewährleistung abzulehnen, weil die Wartungsarbeiten nicht in der Vertragswerkstattdurchgeführt wurden oder weil keine Originalteile des Fahrzeugherstellers verwendet wurden.„Der neue Rechtsrahmen wird spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen, weil der Wettbewerb fürInstandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt wird,“ so Wettbewerbskommissar JoaquinAlmunia.BU: Die Verpflichtung während der Garantiezeit Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur in autorisiertenWerkstätten durchführen zu lassen, wurde aufgehoben. (Foto: AUTOMEISTER)1) Kundenzufriedenheitsanalyse, die seit 2005 jährlich bundesweit ausgeschrieben wird. Mehr Infosunter: www.werkstattdesvertrauens.dezurück Karosserie & Lack Letzte Aktualisierung: 18.02.2012 Danelon & Gärtner - Kuchbergstr. 5 - 73084 Salach - Tel.: 07162/461756 - Fax: 07162/461757 - kontakt@danelon-gaertner.de Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |